Vermieter und Mieter tragen Klimaverantwortung

Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Inflation, Wetterextreme, Energiekrise – alle diese Weltereignisse können jedoch ein anderes globales und für Gesellschaft, Wirtschaft und die Immobilienbranche so wichtiges Thema nicht überschatten: die Nachhaltigkeit im Gebäudesektor und damit verbunden der Schutz unseres Klimas. Die aktuelle Energiekrise, die von der deutschen Abhängigkeit von russischem Gas losgetreten wurde, zeigt erneut, wie wichtig nachhaltiges Agieren in allen Bereichen ist – im beruflichen wie im privaten Kontext. Nachhaltigkeit ist nicht nur entscheidend, um uns vor kommenden Wetterextremen zu schützen, sondern auch um künftige Wirtschaftskrisen besser zu überstehen – oder sie sogar ganz zu vermeiden.


Bei Mietern und Eigentümern wird schon seit Langem vieles unternommen, um den Energieverbrauch und damit die Emissionen zu verringern. Zahlreiche Umlagen und steuerliche Vergünstigungen sollen dazu beitragen. Doch immer wieder stößt man auch auf Nadelöhre. Warum werden beispielsweise auf Mietshäuser und Bürogebäude keine Solarpaneele gebaut? Warum werden keine Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern von Logistikhallen errichtet, wo sie doch großflächig auf landwirtschaftlichen Äckern gebaut werden. Auf beide Fragen gibt es ein und dieselbe Antwort: Steuerrechtliche Überlegungen stehen der nachhaltigen Energieproduktion im Weg. Denn wer auf vermieteten Immobilien Strom erzeugt, muss auf die Mieteinnahmen Gewerbesteuer zahlen. Ein Problem, das Eigenheimbesitzer, die mit Solarpaneelen auf dem Dach ihren eigenen Strom erzeugen, nicht haben.

Nachhaltigkeit können auch Arbeitnehmer im Büro leisten

Mit solchen Schwierigkeiten haben auch Eigentümer von Büroimmobilien zu kämpfen. Ist man auf der Suche nach Mietern für ein neues Bürogebäude, werden nachhaltiges Bauen, energiesparende Maßnahmen und klimaneutrale Stromerzeugung längst als Standard erwartet. Die Verantwortung für eine klimafreundliche Immobiliennutzung darf aber nicht mit dem Einzug der Mieter enden. Auch diejenigen, die das Gebäude im Büroalltag nutzen, müssen sich an ökologische Vorgaben halten. Denn was bringt es, unterschiedliche Abfalltonnen bereitzustellen, wenn die Mieter diese nicht ordnungsgemäß nutzen? Was hat die Umwelt von der besten Belüftungsanlage und einer klugen Wärme- und Kälteisolierung, wenn die Menschen in den Büros ständig die Fenster aufreißen, um vermeintlich frischere Luft hereinzulassen?


Zu einer klimafreundlichen Nutzung von Gewerbeimmobilien gehört also nicht allein die Immobilienausstattung, sondern auch deren klimaverantwortliche Nutzung durch den Mieter. Um solche Ziele gemeinsam zu erreichen, ist es beispielsweise möglich, neben dem klassischen Mietvertrag auch energetische und ökologische Verhaltensregeln im Vorhinein vertraglich festzuhalten, Stichwort „Green Lease“. Dadurch können Vermieter und Mieter gemeinsam identifizieren, wie Energie und Kosten auf der einen Seite eingespart und klimaschädliche Emissionen auf der anderen Seite verringert werden können. Denn nur wenn Mieter und Vermieter gemeinsam Klimaverantwortung tragen, lässt sich Nachhaltigkeit im Gebäudesektor auch effektiv umsetzen.